Häufige Fragen (FAQ) zu Pflegegrad & Pflegegeld

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad zeigt, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung sie im Alltag benötigt. Es gibt fünf Pflegegrade – je höher der Grad, desto höher die Leistungen.

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Grundsätzlich jede Person mit gesundheitlichen Einschränkungen, die im Alltag auf Hilfe angewiesen ist – unabhängig vom Alter.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Danach erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK), der über die Einstufung entscheidet.

Wie viel Pflegegeld bekomme ich?

Das Pflegegeld hängt vom zugeteilten Pflegegrad ab. Im Jahr 2025 beträgt es z. B. bei Pflegegrad 2: 332 €, bei Pflegegrad 5: 947 € monatlich.

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen werden gezahlt, wenn ein professioneller Pflegedienst die Pflege übernimmt. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Dienst ab

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja, das nennt sich Kombinationsleistung. Wenn z. B. nur ein Teil der Sachleistung genutzt wird, wird der Rest als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?

Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids können Sie eine neue Prüfung beantragen.

Wie lange dauert die Bewilligung eines Pflegegrads?

Nach dem Antrag erfolgt die Begutachtung meist innerhalb von 2–4 Wochen. Der Bescheid kommt in der Regel nach weiteren 2 Wochen.

Ist ein Antrag auch rückwirkend möglich?

Ja. Leistungen werden in der Regel ab dem Tag der Antragstellung gezahlt – auch wenn die Bewilligung erst später erfolgt.

Kostet mich der Antrag etwas?

Nein. Der Antrag auf Pflegegrad sowie die Begutachtung sind kostenlos.