Viele Menschen kümmern sich erst spät um die Einstufung in einen Pflegegrad – oft, weil sie im Alltag bereits mit der Pflege beschäftigt sind. Doch was ist, wenn man den Antrag erst Wochen oder Monate nach Beginn der Pflege stellt? Kann man das Pflegegeld rückwirkend bekommen? Die Antwort: Ja – aber es gibt klare Regeln.
Was bedeutet „rückwirkend“ beim Pflegegeld?
Rückwirkend bedeutet, dass die Leistungen – in diesem Fall das Pflegegeld – nicht erst ab dem Bewilligungsdatum ausgezahlt werden, sondern ab dem Datum der Antragstellung. Wer also heute den Antrag stellt, aber schon seit Wochen pflegt, kann für diese Zeit nachträglich Geld erhalten.
Ab wann gilt der Antrag?
Das Pflegegeld wird ab dem Tag gezahlt, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist – nicht erst ab dem Datum des Gutachtens oder der Bewilligung.
- Datum der Antragstellung = Startdatum der Leistung
- Dies gilt auch, wenn die Begutachtung erst später stattfindet
Beispiel für rückwirkende Zahlung
Sie stellen den Antrag am 10. April. Der MDK kommt am 28. April zur Begutachtung. Der Pflegegrad wird bewilligt. Sie erhalten das Pflegegeld rückwirkend ab dem 10. April – nicht ab dem Datum des Gutachtens oder der Genehmigung.
Wie weit kann man zurückgehen?
Ein rückwirkender Antrag ist nur möglich ab dem Datum der Antragstellung. Wer z. B. im Januar pflegt, aber erst im März den Antrag stellt, verliert zwei Monate Leistung.
Tipp:
Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich – formlos per E-Mail oder Telefon genügt am Anfang.
Pflegegrad noch nicht beantragt?
Selbst wenn noch kein Pflegegrad bewilligt ist, lohnt es sich, den Antrag sofort zu stellen. Denn das Startdatum zählt – nicht der Zeitpunkt der Entscheidung.
Kann man auch bei Ablehnung rückwirkend Leistungen bekommen?
Ja, wenn ein Widerspruch Erfolg hat, wird die Leistung rückwirkend ab dem ursprünglichen Antragsdatum ausgezahlt. Voraussetzung: Der Widerspruch wurde fristgerecht eingereicht und bewilligt.
Welche Unterlagen braucht man?
- Antragsformular der Pflegekasse
- Optional: Pflegetagebuch oder ärztliche Atteste
Was ist mit Pflegesachleistungen?
Auch Pflegesachleistungen können rückwirkend abgerechnet werden, wenn ein Pflegedienst bereits vor der Bewilligung tätig war. Hier sollte man mit dem Dienstleister Rücksprache halten.
Fazit – Schnelligkeit zahlt sich aus
Pflegegeld wird nur ab Antragstellung gezahlt. Je schneller Sie handeln, desto mehr Leistungen erhalten Sie – rückwirkend ist nur möglich, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Zögern Sie also nicht!
✅ Jetzt Antrag stellen und rückwirkendes Pflegegeld sichern