Pflegegrad 1–5 im Vergleich: Welche Leistungen gibt es?

Pflegebedürftige Menschen werden in Deutschland in sogenannte Pflegegrade eingestuft – von 1 bis 5. Aber was bedeutet das konkret? Welche Unterstützung bekommt man mit Pflegegrad 2 – und was ist der Unterschied zu Pflegegrad 4? In diesem Artikel vergleichen wir alle Pflegegrade und zeigen, welche Leistungen, Pflegegeldbeträge und Hilfen jeweils dazugehören – aktuell für 2025.

Was sind Pflegegrade?

Seit 2017 ersetzen die Pflegegrade die früheren Pflegestufen. Sie spiegeln wider, wie stark jemand im Alltag eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung er oder sie braucht. Je höher der Pflegegrad, desto größer die Hilfsbedürftigkeit – und desto mehr Leistungen gibt es von der Pflegekasse.

Pflegegrad 1 bis 5 – Die Unterschiede im Überblick

PflegegradBeschreibungTypische Situationen
Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung der SelbstständigkeitLeichte Demenz, Mobilität eingeschränkt
Pflegegrad 2Erhebliche BeeinträchtigungHilfe beim Anziehen, Waschen
Pflegegrad 3Schwere BeeinträchtigungTägliche Unterstützung in vielen Bereichen
Pflegegrad 4Schwerste BeeinträchtigungKaum noch selbstständig möglich
Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen AnforderungenVollständige Pflegebedürftigkeit

Leistungen nach Pflegegrad (2025)

Die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung sind:

PflegegradPflegegeldPflegesachleistungEntlastungsbetrag
10 €125 €125 €
2332 €760 €125 €
3573 €1.431 €125 €
4765 €1.778 €125 €
5947 €2.200 €125 €

Hinweis: Pflegegeld ist für private Pflege (z. B. durch Angehörige). Pflegesachleistungen beziehen sich auf professionelle Pflegedienste.

Weitere Leistungen je nach Pflegegrad

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: z. B. Umbau Dusche – bis zu 4.000 €
  • Pflegehilfsmittel: z. B. Betten, Windeln – monatlich bis zu 40 €
  • Verhinderungspflege: Ersatzpflege im Urlaub – ab Pflegegrad 2
  • Tages- und Nachtpflege: Kombinierbar mit Pflegegeld ab Pflegegrad 2
  • Pflegeberatung: Pflicht bei Pflegegeld, kostenlos verfügbar

Was ändert sich 2025?

  • Pflegegeld wurde leicht erhöht
  • Digitale Antragstellung wird einfacher
  • Pflegeberatungen sollen stärker automatisiert werden
  • Neue Regelungen zur Entlastung pflegender Angehöriger

Fazit – Pflegegrad bestimmt, was Ihnen zusteht

Der Pflegegrad entscheidet über die finanzielle und sachliche Unterstützung durch die Pflegekasse. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu – sowohl in Form von Geld als auch konkreter Hilfe. Ein Überblick wie dieser hilft, die richtige Pflegeform zu wählen und alle Ansprüche zu nutzen.


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