Pflegegrad 1 ist die Einstiegsstufe im deutschen Pflegesystem. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, welche Leistungen mit Pflegegrad 1 verbunden sind – denn klassische Geldleistungen wie das Pflegegeld gibt es in dieser Stufe noch nicht. Trotzdem bietet Pflegegrad 1 eine Reihe von wichtigen Unterstützungen. In diesem Artikel erklären wir, wer Anspruch hat, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Hilfen im Jahr 2025 zur Verfügung stehen.
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 wird Menschen zuerkannt, die eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit haben. Die betroffene Person kann den Alltag weitgehend allein meistern, benötigt aber gelegentlich Hilfe, z. B. bei der Medikamenteneinnahme, leichten Tätigkeiten oder bei der Orientierung.
Typische Fälle:
- Beginnende Demenz
- Leichte Mobilitätseinschränkungen
- Gelenkerkrankungen oder chronische Beschwerden
Wie bekommt man Pflegegrad 1?
Ein Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) bzw. Medicproof (bei Privatversicherten). Anhand eines Punktesystems wird bewertet, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist.
Punktebereich für Pflegegrad 1:
12,5 bis unter 27 Punkte im offiziellen Bewertungssystem.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1 (2025)?
Zwar wird kein Pflegegeld ausgezahlt, aber folgende Unterstützungen stehen Betroffenen zur Verfügung:
Leistung | Betrag / Umfang |
---|---|
Entlastungsbetrag | 125 € pro Monat |
Pflegehilfsmittel | bis 40 € monatlich (z. B. Hygieneartikel) |
Wohnraumanpassung | einmalig bis zu 4.000 € (z. B. Haltegriffe) |
Beratungsangebote | Pflegeberatung nach § 7a SGB XI |
Digitale Pflegehilfen | z. B. Notrufsysteme |
Was kann man mit dem Entlastungsbetrag machen?
Der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich ist zweckgebunden. Er kann für folgende Angebote genutzt werden:
- Haushaltshilfe (z. B. Putzen, Einkaufen)
- Alltagsbegleitung (Spaziergänge, Gespräche)
- Betreuungsangebote (z. B. für Menschen mit Demenz)
- Tagespflege
Was ist nicht möglich bei Pflegegrad 1?
- Kein Pflegegeld
- Keine Pflegesachleistungen
- Kein Zuschuss zur stationären Pflege
Was tun, wenn sich der Zustand verschlechtert?
Wird der Unterstützungsbedarf größer, sollte ein Höherstufungsantrag gestellt werden. Dabei ist eine neue Begutachtung erforderlich. Je nach Punktzahl kann dann Pflegegrad 2 oder höher zugewiesen werden – mit deutlich höheren Leistungen.
Fazit – Pflegegrad 1 ist der erste Schritt
Auch wenn Pflegegrad 1 keine Geldleistungen wie das Pflegegeld bietet, stellt er eine des Pflegebedarfs dar. Die Entlastungsleistungen, Beratungsangebote und Wohnraumanpassungen können im Alltag spürbar helfen. Wer frühzeitig handelt, kann langfristig besser planen und bei Bedarf eine Höherstufung beantragen.
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