Pflegegrad 2 ist der häufigste Einstieg in das deutsche Pflegesystem. Viele Betroffene und Angehörige wissen jedoch nicht genau, welche Leistungen mit Pflegegrad 2 verbunden sind. In diesem Artikel erklären wir, wer Anspruch auf Pflegegrad 2 hat, wie viel Pflegegeld gezahlt wird und welche weiteren Unterstützungen es im Jahr 2025 gibt.
Was bedeutet Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das bedeutet: Die betroffene Person kann bestimmte tägliche Aufgaben – wie Körperpflege, Ankleiden oder Haushaltsführung – nicht mehr allein ausführen und benötigt regelmäßig Hilfe.
Typische Situationen für Pflegegrad 2:
- Hilfe beim Waschen und Anziehen nötig
- Mobilität eingeschränkt (z. B. durch Arthrose)
- Beginnende Demenz mit Orientierungsproblemen
Wie erhält man Pflegegrad 2?
Der Antrag erfolgt bei der Pflegekasse. Nach Eingang des Antrags wird ein Termin mit dem Medizinischen Dienst (MDK) vereinbart, der eine Begutachtung durchführt. Anhand eines Punktesystems (0 bis 100) wird die Selbstständigkeit bewertet.
Punkte für Pflegegrad 2:
27 bis unter 47,5 Punkte → Pflegegrad 2
Pflegegeld und Pflegesachleistungen (2025)
Leistungsart | Betrag (monatlich) |
---|---|
Pflegegeld | 332 € |
Pflegesachleistung | 760 € |
Entlastungsbetrag | 125 € |
Pflegehilfsmittel | 40 € |
Kombinationsleistung – Das Beste aus beiden Welten
Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistung auch kombinieren, z. B. wenn ein ambulanter Dienst nur teilweise benötigt wird. Der verbleibende Anteil wird dann als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2
- Verhinderungspflege: 1.612 € pro Jahr
- Kurzzeitpflege: 1.774 € jährlich
- Wohnumfeldverbesserung (z. B. Badumbau): bis zu 4.000 €
- Pflegeberatung: 2x jährlich kostenlos verpflichtend
Wie lange gilt der Pflegegrad?
Einmal bewilligt, bleibt Pflegegrad 2 so lange bestehen, wie die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Verbesserung oder Verschlechterung kann eine Höherstufung oder Herabstufung erfolgen.
Was ist bei Ablehnung zu tun?
Wird der Antrag auf Pflegegrad 2 abgelehnt oder ein niedrigerer Grad vergeben, haben Sie das Recht auf Widerspruch innerhalb von 4 Wochen. Ein Pflegetagebuch und zusätzliche ärztliche Unterlagen können die Erfolgschancen verbessern.
Fazit – Pflegegrad 2 als wertvolle Unterstützung
Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen viele finanzielle und organisatorische Leistungen zu. Ob durch Pflegegeld, ambulante Dienste oder Entlastungsangebote – nutzen Sie die Möglichkeiten, die das Pflegesystem Ihnen bietet. Wichtig ist, dass Sie den Antrag früh stellen und alle relevanten Informationen gut dokumentieren.
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