Pflegegrad abgelehnt? So legen Sie erfolgreich Widerspruch ein (2025)

Ein abgelehnter Pflegegrad kann für Betroffene und Angehörige frustrierend sein – vor allem dann, wenn der Pflegebedarf offensichtlich ist. Doch keine Sorge: Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann Widerspruch eingelegt werden. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie 2025 richtig vorgehen, welche Fristen gelten und worauf Sie beim Widerspruch unbedingt achten sollten.

Warum wird ein Pflegegrad oft abgelehnt?

Häufige Gründe für eine Ablehnung sind:

  • Unvollständige Unterlagen
  • Unzureichende Darstellung der Pflegesituation
  • Fehlende ärztliche Atteste
  • Nicht nachvollziehbares Gutachten

Ein Gutachter des MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei Privatversicherten) bewertet die Selbstständigkeit der betroffenen Person. Dabei kann es zu Missverständnissen oder Fehleinschätzungen kommen.

Was tun bei Ablehnung?

Sie haben das Recht, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen – ein formloses Schreiben reicht dabei aus.

Widerspruchsfrist:

Innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids.

So schreiben Sie den Widerspruch

Beispiel-Formulierung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Nummer] Widerspruch ein.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Adresse, Versicherungsnummer]

Optional können Sie im Widerspruch bereits Gründe und ergänzende Unterlagen beifügen – dies erhöht die Erfolgschancen.

Was sollte dem Widerspruch beigefügt werden?

  • Pflegeprotokoll (mindestens 7 Tage)
  • Aktuelle Arztberichte und Diagnosen
  • Pflegedienst-Einschätzungen
  • Fotos (z. B. Hilfsmittel, Wohnsituation)
  • Stellungnahmen von Angehörigen oder Betreuern

Was passiert nach dem Widerspruch?

Die Pflegekasse prüft den Widerspruch. Es kann eine zweite Begutachtung erfolgen – oft durch einen anderen Gutachter. Der neue Bescheid kann:

  • den ursprünglichen Bescheid bestätigen
  • einen höheren Pflegegrad anerkennen

Widerspruch abgelehnt – was nun?

Dann bleibt noch der Gang vor das Sozialgericht. Das Verfahren ist kostenlos. Ein Anwalt ist nicht notwendig, aber sinnvoll. Auch Sozialverbände wie der VdK oder die Verbraucherzentrale können helfen.

Tipps für einen erfolgreichen Widerspruch

  • Pflegealltag genau dokumentieren
  • Keine Fristen versäumen
  • Neutral und sachlich formulieren
  • Fachliche Unterstützung suchen

Fazit

Ein abgelehnter Pflegegrad ist kein Grund zur Resignation. Wer gut vorbereitet ist und systematisch vorgeht, hat sehr gute Chancen, den Pflegegrad nachträglich zu erhalten. Nutzen Sie Ihr Recht – denn es geht um Ihre Lebensqualität!


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