Demenz betrifft Millionen Menschen in Deutschland – und mit der alternden Gesellschaft steigen die Zahlen kontinuierlich. Angehörige stehen dabei oft vor einer doppelten Belastung: emotional und organisatorisch. 2025 bringt neue Regelungen und Vereinfachungen im Bereich Pflegegrad und Leistungen bei Demenz. Dieser Artikel liefert alle wichtigen Informationen für Betroffene und Angehörige.
Was ist Demenz?
Demenz ist ein Sammelbegriff für Erkrankungen, bei denen das Gedächtnis, das Denkvermögen und die Alltagskompetenz zunehmend verloren gehen. Die häufigste Form ist die Alzheimer-Krankheit. Im Alltag bedeutet das: zunehmender Hilfebedarf – ein Pflegegrad wird relevant.
Wann bekommt man bei Demenz einen Pflegegrad?
Ein Pflegegrad wird vergeben, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besteht. Bei Demenz ist dies häufig gegeben – vor allem bei mittleren und fortgeschrittenen Stadien. Der Medizinische Dienst beurteilt anhand eines Begutachtungsinstruments (NBA) die Fähigkeiten in sechs Bereichen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens
Welche Pflegegrade sind bei Demenz üblich?
Je nach Schweregrad der Erkrankung erhalten Betroffene meist einen dieser Pflegegrade:
- Pflegegrad 2: Leichte Einschränkungen – häufig bei früher Demenz
- Pflegegrad 3: Mittlere Einschränkungen – z. B. bei Vergesslichkeit, Orientierungslosigkeit
- Pflegegrad 4–5: Schwere Einschränkungen – starke Hilfebedürftigkeit, Tag- und Nachtbetreuung notwendig
Leistungen 2025: Pflegegeld & mehr
2025 wurden die Beträge angepasst. Pflegebedürftige mit Demenz können Folgendes erwarten:
- Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige)
- Pflegesachleistungen (bei ambulanter Pflegedienst-Unterstützung)
- Entlastungsbetrag von 125 € monatlich
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Pflegehilfsmittel & Wohnraumanpassung
Wie beantragt man einen Pflegegrad bei Demenz?
- Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen
- Antragsformular ausfüllen (online oder postalisch)
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vereinbaren
- Bewilligungsbescheid abwarten
Tipp: Trage vorherige Diagnosen und Alltagsschwierigkeiten schriftlich zusammen – das hilft bei der Begutachtung.
Pflegeberatung und Unterstützung für Angehörige
Pflegende Angehörige stehen oft allein da – doch es gibt Hilfe:
- Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI (einmal pro Halbjahr kostenlos)
- Selbsthilfegruppen für Demenz-Angehörige
- Online-Pflegekurse (werden von Kassen bezahlt)
Fazit: Gut informiert durch 2025
Demenz ist eine Herausforderung – aber mit dem richtigen Wissen, den passenden Anträgen und der neuen Gesetzeslage 2025 wird vieles einfacher. Nutzen Sie unsere Informationen, um bestmöglich vorbereitet zu sein.
💡 Tipp: Nutzen Sie unseren Pflegegrad-Rechner, um Ihren Anspruch sofort zu prüfen!
